AGB / VERTRAGSBESTIMMUNGEN SPORT AUTOMOBILE GMBH
HERSTELLERGARANTIE
Falls beim gekauften Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes eine Herstellergarantie besteht, kann diese vom Kunden gegenüber dem
Hersteller
beansprucht werden. Die Herstellergarantie unterliegt den Bestimmungen
des Herstellers. Gegenüber Sport Automobile GmbH gelten sämtliche Sach-
und Rechtsgewährleistungsansprüche als wegbedungen.
Abgesehen von vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden ist
jede Haftung von Sport Automobile GmbH, insbesondere auch die Haftung
für Hilfspersonen (Art. 101 OR), ausgeschlossen. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass die Durchführung der Servicearbeiten gemäss
Servicebuch eine Voraussetzung für die Geltendmachung der
Herstellergarantie darstellt.
ALLGEMEINES
- Diesen Vertrag ergänzende Zusicherungen oder Vereinbarungen sind nur
dann gültig, wenn sie von Sport Automobile GmbH schriftlich bestätigt
werden.
- Das gekaufte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises im Eigentum von Sport Automobile GmbH. Nutzen und Gefahr
gehen mit Abschluss des Kaufvertrages auf den Kunden über.
- Der Kunde ist verpflichtet, das an Zahlung gegebene Fahrzeug bis zur
Übernahme des gekauften Fahrzeuges weiterhin zu unterhalten und zu
pflegen. Sport Automobile GmbH ist ansonsten berechtigt, einen höheren
Restkaufpreis als vereinbart zu verlangen.
- Die Erfüllung behördlicher Vorschriften, wie beispielsweise die
Einholung einer Typengenehmigung oder die Durchführung einer kantonalen
Motorfahrzeugkontrolle für die schweizerische Zulassung, können zu von
Sport Automobile GmbH nicht beeinflussbaren Lieferverzögerungen führen.
Sollte der auf Seite 1 des Vertrages vereinbarte Liefertermin nicht
eingehalten werden können, befindet sich Sport Automobile GmbH
frühestens nach dem Ablauf von acht Wochen in Verzug. Der Kunde kann
Sport Automobile GmbH diesfalls eine Nachfrist von mindestens vier
Wochen ansetzen. Jede Haftung von Sport Automobile GmbH aus Verzug ist
ausgeschlossen.
- Bei allfälligen Mängeln am vom Kunden erworbenen Fahrzeug sind Minderung
und Wandelung ausgeschlossen. Die Verrechnung von Gegenforderungen mit
dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.
- Sollte das gekaufte Fahrzeug mit einem Navigationsgerät ausgestattet
sein, gehört ein entsprechender Datenträger nicht zur Ausrüstung.
- Direktimportierte Fahrzeuge können sich hinsichtlich Ausstattung,
Motorisierung und Herstellergarantie von generalimportierten Fahrzeugen
unterscheiden.
- Bei Zustimmung zur TCS-Mitgliedschaft, zu einer Garantieverlängerung
oder zu einer Versicherungsofferte ist der Käufer mit der Weiterleitung
der erforderlichen Daten an die entsprechenden Leistungserbringer
einverstanden. Soweit es die Abwicklung oder Kontrolle dieser
Drittleistungen erfordert, ist der Käufer mit der Entgegennahme der von
diesen Leistungserbringern erstellten Vertragsdokumenten durch Sport
Automobile GmbH einverstanden. Sport Automobile GmbH bietet keine
inhaltliche Beratung zu den Produkten dieser Leistungserbringer an und
schliesst jede Haftung in diesem Zusammenhang aus.
- Für den Fall der Nichterfüllung oder nicht richtigen Erfüllung dieses
Vertrages durch den Käufer wird eine Konventionalstrafe von 20% des
Kaufpreises für das gekaufte Fahrzeug vereinbart. Sport Automobile GmbH
kann aber auch die Erfüllung des Vertrages verlangen oder einen über die
Konventionalstrafe hinausgehenden Schaden geltend machen. Falls das
gemäss Kaufvertrag zu übertragende Eintauschfahrzeug bei Ablieferung des
gekauften Fahrzeuges nicht an Sport Automobile GmbH übergeben wird, ist
eine Konventionalstrafe von CHF 2‘000 geschuldet. Sport Automobile GmbH
bleibt aber auch in diesem Falle berechtigt, die richtige Erfüllung des
Vertrages zu verlangen oder einen über die Konventionalstrafe
hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
- Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag ist an der Seetalstrasse 2, 5503 Schafisheim. Gerichtsstand ist 5600 Lenzburg.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN / FAHRZEUGABLIEFERUNG
- Ihr erworbenes Fahrzeug können Sie nach telefonischer Terminvereinbarung
bei uns abholen. Bitte rufen Sie Ihren persönlichen Kundenberater
mindestens vier Arbeitstage vor dem vorgesehenen Zeitpunkt an und
vereinbaren Sie mit ihm den Abholtermin. Fahrzeug-Ablieferungen (nur in
Anwesenheit Ihres persönlichen Kundenberaters) jeweils von Montag bis
Freitag 09.00–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr. Ohne Terminvereinbarung
können wir aus technischen Gründen keine Ablieferung vornehmen.
- Sobald der vereinbarte Total-Kaufpreis, zuzüglich allfällige
Zusatzkosten, auf unten stehendem Bankkonto definitiv gutgeschrieben
ist, werden wir die notwendigen Einlöse- und Ablieferungshandlungen
vornehmen.
- Bei einem vollständig oder teilweise fremdfinanzierten Kauf
(Kredit/Leasing) werden wir die notwendigen Einlöse- und
Ablieferungshandlungen vornehmen, sobald Ihre allfällige persönliche
Anzahlung auf unserem unten stehenden Bankkonto definitiv gutgeschrieben
ist.
- Unser Bankkonto: Raiffeisen, 5600 Lenzburg
IBAN: CH09 8080 8007 1325 3555 7
- Zur Identifikation Ihrer Zahlung benötigen wir die folgenden Angaben:
Ihren Namen, Ihre Adresse und die Intern-Nr. (siehe Kaufvertrag, neben
der Chassis-Nr.). Bitte benutzen Sie zur Zahlung unseren
Einzahlungsschein. Alle anderen Zahlungsarten werden abgelehnt.
- Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrem Zahlungsauftrag an die Bank oder
die Post vier Arbeitstage bis zur definitiven Gutschrift auf unserem
Bankkonto vergehen können. Papierbelege (wie Kopie eines
Zahlungsauftrages oder einer Postquittung) werden zum Nachweis der
Zahlung nicht akzeptiert. Sollte zur Zeit des geplanten Abholtermins
Ihre Zahlung auf unserem Bankkonto noch nicht definitiv gutgeschrieben
sein, können wir das Fahrzeug nicht ausliefern